Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten – aus Anlass des Todes einer Person – auf eine andere Person übergeht. Dieses wird durch Grundgesetz (GG Art.14) garantiert und im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Dazu kommen zahlreiche Regelungen, u.a. handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur. Jedem steht das Recht auf Vererbung durch Testament oder Erbvertrag zu. Wird dies nicht genutzt, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:
- Testamenten und Erbverträgen
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Nachlassverwaltung und -teilung unter Miterben
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsrechten
- Testamentsvollstreckung
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