Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten – aus Anlass des Todes einer Person ­­– auf eine andere Person übergeht. Dieses wird durch Grundgesetz (GG Art.14) garantiert und im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Dazu kommen zahlreiche Regelungen, u.a. handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Natur. Jedem steht das Recht auf Vererbung durch Testament oder Erbvertrag zu. Wird dies nicht genutzt, so gilt die gesetzliche Erbfolge.

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • Testamenten und Erbverträgen
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Nachlassverwaltung und -teilung unter Miterben
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsrechten
  • Testamentsvollstreckung

Weiterführende Themen zum Erbrecht finden Sie auch hier.

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