Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • Eheverträge
  • Trennungsvereinbarungen, Ehescheidung
  • Unterhalt, Zugewinnausgleich
  • Regelungen für Patchwork-Familien

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