Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.
Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:
- Eheverträge
- Trennungsvereinbarungen, Ehescheidung
- Unterhalt, Zugewinnausgleich
- Regelungen für Patchwork-Familien
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