In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:
- Gründung und Umwandlung von Unternehmen
- Errichtung von Familiengesellschaften
- Begleitung bei Existenzgründungen
Weiterführende Themen zum Gesellschafts-, aber auch Wirtschaftsrecht, finden Sie auch hier.