Immobilienrecht

Im Immobilienrecht sind Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht und im privaten Recht zu unterscheiden. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen von z. B. Bauherren und Immobilieneigentümern im Verhältnis zu staatlichen Institutionen und den Beziehungen zur Allgemeinheit. Das Privatrecht stellt auf die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen untereinander ab.

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • Miet- und WEG-Recht
  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Miet- und Pachtverträge

Weiterführende Themen zum Immobilienrecht, aber auch vielen weiteren Themen „Rund um die Immobilie“, finden Sie auch hier.

+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren