Im Immobilienrecht sind Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht und im privaten Recht zu unterscheiden. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen von z. B. Bauherren und Immobilieneigentümern im Verhältnis zu staatlichen Institutionen und den Beziehungen zur Allgemeinheit. Das Privatrecht stellt auf die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen untereinander ab.
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