Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu.
Wir übernehmen die steuerliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen u.a. folgende Schwerpunkte
- Steuerlichen Beratungen von Unternehmen und Privatpersonen
- Steueroptimierte Vermögensübertragung
- Steuerlichen Gestaltungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
- Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Vertretung vor den Finanzgerichten
Weiterführende Themen zum Steuerrecht, finden Sie auch hier.