Die Lebenserwartung als Grundlage einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Das Bundesministerium der Finanzen hat die "Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2021" angepasst.
Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Februar 2021
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