Die Mediation ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein unabhängiger „allparteilicher“ Mediator die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Anders als bei einer gerichtlichen Entscheidung durch den Richter, sollen die Parteien möglichst eigenverantwortlich eine Vereinbarung erarbeiten, die den Bedürfnissen und Interessen beider Seiten möglichst weit entspricht. Der Mediator leitet durch das Verfahren, wird jedoch in der Regel keine Position beziehen. Mediationsverfahren finden zunehmend im Familien- und Erbrecht sowie unter dem Schlagwort der Wirtschaftsmediation in der freien Wirtschaft Anwendung.
A bis Z Recht: M
Miterbe
Setzt der Erblasser testamentarisch oder durch Erbvertrag mehrere Personen sein oder sind nach gesetzlicher Erbfolge mehrere Personen als Erben berufen, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Innerhalb dieser bezeichnet man die einzelnen Personen als Miterben.
Mündelsichere Geldanlage
Ordnet das Nachlassgericht zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Nachlasspflegschaft an, so ist der Nachlasspfleger verpflichtet, etwaige Geldanlagen in besonderer Form – mündelsicher – und verzinslich zu tätigen. Mündelsicher sind Anlagen, bei denen ein Wertverlust mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, wobei der Wertverlust durch Inflation toleriert wird. Die Vorschriften über die mündelsichere Geldanlage gelten auch für die gesetzliche Betreuung.