Die geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes

Lesen Sie einen Überblick über die geplanten gesetzlichen Änderungen mit Stichtag 01.01.2023.

Zum Beispiel wird im Ertragswertverfahren nicht mehr auf die Erfahrungssätze der Gutachterausschüsse verwiesen, sondern die Anlage 23 ist ausschlaggebend. Die Höhe der Liegenschaftszinssätze wurde zudem für das § 188 BewG angepasst.

Was ist die Folge? Diese und weitere Änderungen werden die steuerlichen Werte nach oben beeinflussen.

Lesen Sie im Detail, wie die geplanten Änderungen die Bewertung von Immobilien betreffen werden.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: November 2022

+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren