Ausgewählte Fragen zur Einkommensteuererklärung 2020

Coronabedingt gibt es ein paar Erleichterungen.

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres. Corona hat den Zeitplan der Finanzverwaltung allerdings erheblich ins Wanken gebracht. So ist bundesweit abgestimmt, dass coronabedingt Fristverlängerungen auf Antrag großzügig gewährt werden sollen. Allerdings ist auch zu bemerken, dass immer neue gesetzliche Regelungen es dem Laien erschweren, die eigene Steuererklärung rechtzeitig und richtig abzugeben. Auch wenn die Finanzverwaltung vermehrt versucht, durch die Digitalisierung eine Vereinfachung zu erreichen, kommt es immer wieder zu „verschenkten Steuergeldern“, die mit einem fundierten Grundwissen leicht und einwandfrei hätten vermieden werden können.
Der nachfolgende Beitrag soll Ihnen in ausgewählten Bereichen Feinheiten und Informationen bei der Erstellung der Steuererklärung vermitteln und Ihnen den Einstieg in die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erleichtern. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: März 2021

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