Wenn das erworbene Grundstück für steuerpflichtige Einkünfte verwendet wird, können die auf den Gebäudeteil entfallenden Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt im Rahmen der Abschreibung steuerlich abgesetzt werden.
Der Gesamtkaufpreis ist hierzu in einen Gebäudeanteil und einen Grund- und Bodenanteil aufzuteilen, da nur von dem Gebäudeanteil Abschreibungen geltend gemacht werden können.
Lesen Sie Details, welche Fallstricke bei Anschaffung einer Immobilie drohen können und wie man sie umgehen kann.
Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.
Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Juni 2023