Wieso stockt der Wohnungsneubau?

münchner immobilien fokus sucht nach Antworten

Der münchner immobilien fokus diskutierte am 19.Oktober 2023 im Literaturhaus über den Münchner Wohnimmobilienmarkt und dessen Probleme.

Lesen Sie Details, welche Ideen diskutiert wurden, um den Bau neuer Wohnungen anzukurbeln, und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen sind, damit sich der Erwerb und die Vermietung von Wohneigentum wieder lohnt.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Dezember 2023

Übergabe von Immobilienvermögen innerhalb der Familie

Die Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie ist oft mit vielen rechtlichen
und steuerlichen Herausforderungen verbunden. Mit einer Familiengesellschaft kann Immobilienvermögen strukturiert innerhalb der Familie übertragen und vor Zersplitterung geschützt werden.

Lesen Sie Details zu dem Gestaltungsmodell der Familiengesellschaft und was bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags beachtet werden muss.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: November 2023

Die steuerliche Kaufpreisaufteilung

Wenn das erworbene Grundstück für steuerpflichtige Einkünfte verwendet wird, können die auf den Gebäudeteil entfallenden Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt im Rahmen der Abschreibung steuerlich abgesetzt werden.

Der Gesamtkaufpreis ist hierzu in einen Gebäudeanteil und einen Grund- und Bodenanteil aufzuteilen, da nur von dem Gebäudeanteil Abschreibungen geltend gemacht werden können.

Lesen Sie Details, welche Fallstricke bei Anschaffung einer Immobilie drohen können und wie man sie umgehen kann.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Juni 2023

Fotovoltaikanlagen: Steuerliche Änderungen

Betreiber von Fotovoltaikanlagen aufgepasst! Steuerliche Änderungen teilweise rückwirkend ab 01.01.2022.

Die gute Nachricht vorweg: Durch den Wegfall zahlreicher bürokratischer Hürden gibt es (fast) nur Gewinner.

Bei der Anschaffung und dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage waren die steuerlichen Erfordernisse bisher häufig undurchsichtig. Dies hat sich nun geändert. Es gibt umfangreiche steuerliche Änderungen für Betreiber von Fotovoltaikanlagen – teilweise rückwirkend ab 1.1.2022. So können z.B. die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer abhängig von der Größe der verbauten Fotovoltaikanlage befreit sein.

Lesen Sie Details, wie die gesetzlichen Neuregelungen den Betrieb von Fotovoltaikanlagen wesentlich attraktiver machen.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: April 2023

Ausgewählte Fragen zur Einkommensteuererklärung 2022 – Teil 2

Nach Corona ist vor der Inflation: Die Energiekrise und das Steuerentlastungsgesetz prägten das Steuerjahr. Was gilt es bei der Einkommensteuererklärung 2022 zu beachten?

Dieser Beitrag gibt Ihnen wichtige Hinweise zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sie können z.B. ab dem 01.01.2022 ohne jegliche Nachweise einen Werbungskosten-Pauschbetrag von bis zu € 1.200,00 absetzen. Auch wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften eingegangen.

Zudem werden einige interessante Urteile zu steuerlichen Themen bei Immobilienbesitz besprochen. So hat der örtliche Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Miete Vorrang zu einer im gleichen Gebäude gelegenen Wohnung.

Lesen Sie Details zu diesen und weiteren Beispielen.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: April 2023

Ausgewählte Fragen zur Einkommensteuererklärung 2022 – Teil 1

Nach Corona ist vor der Inflation: Die Energiekrise und das Steuerentlastungsgesetz prägten das Steuerjahr. Was gilt es bei der Einkommensteuererklärung 2022 zu beachten?

Dieser Beitrag soll Ihnen den Einstieg in die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erleichtern: Wie können Kinder im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wie kann die vorausgefüllte Steuererklärung nach der Online-Registrierung beim Finanzamt benutzt werden? Und welche Aufwendungen können steuermindernd geltend gemacht werden?

Lesen Sie Details zu diesen und weiteren Themen wie Grundfreibetrag, Abgabefrist und Verzinsung der Steuerlast.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: März 2023

Gast-Seminar für Haus+Grund: Steigende Zinsen – Auswirkungen und Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer

2022 haben sich die Zinsen für Immobiliendarlehen fast verdreifacht und auch im neuen Jahr sind Zinsschwankungen zu erwarten. Da der Marktzins ein wertbeeinflussender Faktor für Immobilien ist, sind die Auswirkungen natürlich für jeden Immobilieneigentümer relevant – unabhängig vom Bestehen einer Finanzierung.

In diesem Online-Seminar am 31. Januar 2023 erhalten Sie einen Überblick wie sich steigende Zinsen auf den Wert der Immobilie bei Kauf oder Verkauf auswirken, wie die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge davon betroffen ist sowie die laufende Verwaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen einer energetisch abgestimmten Instandhaltung.

Dieses kostenpflichtige Online-Seminar steht auch Nicht-Mitgliedern offen.

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Familiengesellschaft & Familienpool: Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Insbesondere vermögende Familien (Immobilieneigentümer, Unternehmer, Führungskräfte etc.) sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Gestaltung des Familienvermögens machen, um die vorweggenommene Erbfolge steuerlich zu optimieren. Möglichkeiten einer steueroptimierten Vermögensgestaltung gibt es viele. Eine Familiengesellschaft bzw. ein Familienpool ist eine davon.

Was genau ist eine Familiengesellschaft? Welche Vorteile hat sie und wie gestaltet man eine solche Gesellschaft?

Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Familienpool bzw. Familiengesellschaft.

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Immobilienübergabe zu Lebzeiten auf die nächste Generation

Eine Immobilienübergabe zu Lebzeiten auf die nächste Generation kann auf verschiedene Weise erfolgen. Es können zum Beispiel ein Nießbrauchrecht eingeräumt oder Verbindlichkeiten übernommen werden.

Bei größerem Immobilienbesitz kann auch eine Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Familiengesellschaften im Privatvermögen sinnvoll sein.

Lesen Sie Details, wie die lebzeitige Übertragung von Immobilien zu planen ist, um steuerlich alles richtig zu machen.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Dezember 2022

Vermögensverwaltende Familiengesellschaften: BFH-Urteil zur Übertragung von Anteilen

Grundsätzlich erfolgt die Übertragung von Anteilen an Familiengesellschaften im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ohne Gegenleistung. Doch auch schenkweise Anteilsübertragungen können dazu führen, dass steuerlich neue Anschaffungskosten entstehen. Nun liegt ein aktuelles BFH-Urteil zur Ermittlung von Anschaffungskosten bei Anteilsübertragung vor. Die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung, die Begründung und unsere Einschätzung dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag.

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Einkommensteuererklärung 2021 – ausgewählte Fragen und Corona-bedingte Erleichterungen

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres.

Der nachfolgende Beitrag für Haus+Grund München soll Ihnen in ausgewählten Bereichen Feinheiten und Informationen bei der Erstellung der Steuererklärung vermitteln und Ihnen den Einstieg in die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erleichtern.

Lesen Sie u.a. wichtige Hinweise zu:

  • Vorausgefüllte Steuererklärung,
  • Aufwendungen, die keiner Einkunftsart zuzuordnen sind,
  • Steuerermäßigungen und
  • Wissenswertes zu ausgewählten Einkunftsarten

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: März 2022

Familienpool als Instrument der Immobiliennachfolge

Die Familiengesellschaft – oder auch Familienpool genannt – ist eine geeignete Gestaltungsvariante, um Immobilienvermögen innerhalb der Familie zu erhalten. Der Gesellschaftsvertrag kann individuell auf die jeweilige Familienkonstellation eingehen und die Regelungen auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen. Er ist das Herzstück des Familienpools und legt für alle Beteiligten Bedingungen fest, an die sich die Gesellschafter halten müssen.

Welche Aspekte können mit einfließen?

  • Individuelle Abfassung von familieninternen Regelungen
  • Bestimmung der Ertragsberechtigung
  • Nachfolgebeschränkungen
  • Familiengerichtliche Erfordernisse

Veränderte rechtliche Grundlagen erfordern Handlungsbedarf

Neue bzw. geplante Gesetzesvorgaben und Regelungen wie beispielsweise der Eintrag ins Transparenzregister bzw. Gesellschaftsregister, die anstehende Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und Option zur Körperschaftsteuer müssen bei der Konzeption eines Familienpools berücksichtigt werden.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Dezember 2021

Grundsteuer – der bayerische Sonderweg. Kommt die Reform ins Stocken?

Auf massiven Druck der Interessensvertreter in Bayern wurde im letzten Jahr bei der Grundsteuerreform eine Länder-Öffnungsklausel verabschiedet. Diese Klausel ist die Grundlage dafür, dass die einzelnen Bundesländer bei den Regelungen der neuen Grundsteuerbemessung vom bundeseinheitlichen Modell abweichen und eigene Regelungen beschließen können.

Die Bayerische Staatsregierung will die Öffnungsklausel nutzen. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Bayern soll ab 2025 nur noch nach der Grundstücks- und Gebäudefläche und deren Nutzung bestimmt werden.

  • Ist der bayerische Sonderweg verfassungswidrig?
  • Gerät die Reform ins Stocken?

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: November 2021

münchner immobilien fokus: Digitale Veranstaltungsreihe rund um die Immobilie

Seit 2009 veranstalten wir zusammen mit der Aigner Immobilien GmbH die Reihe münchner immobilien fokus.

Jedes Jahr im Frühjahr und Herbst fand die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Literaturhauses in München statt, um den Mitgliedern der Branche eine Netzwerkplattform zu bieten. Mit der Pandemie sind leider alle Präsenzveranstaltungen ausgefallen. Auch in diesem Herbst haben wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklung entschieden, statt einer Präsenzveranstaltung eine Webseminar-Reihe anzubieten.

Erfahren Sie hier, welche Themen wir für Sie vorbereitet haben

Neuerungen zur Spekulationssteuer im Rahmen des § 23 EStG

Kaum ein steuerliches Thema neben der Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude zur Ermittlung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bewegt den privaten Immobilieneigentümer mehr als die Frage, ob Umschichtungen in seinem Immobilienportfolio von der Spekulationssteuer erfasst sind.

Erfolgt die Umschichtung innerhalb einer 10-Jahresfrist, ist der Immobilieneigentümer gut beraten, wenn sein Vorhaben steuerlich begleitet wird, und die einkommensteuerlichen Folgen so für ihn abschätzbar sind.

Die Anzahl der höchstrichterlichen Rechtsprechungen zum Thema der Spekulationssteuer und
der Fokus der Finanzverwaltung auf dieses Thema zeigt, dass hier vorsichtiges Vorgehen
geboten ist. Zwei wichtige Aspekte:

  • Häusliches Arbeitszimmer als Nutzung zu Wohnzwecken
  • Erfassung des Spekulationsgeschäfts beim Berechtigten

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Oktober 2021

Keine Versteuerung des Veräußerungsgewinns für das Arbeitszimmer in selbst genutzter Wohnung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Verkauf der selbst genutzten Wohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist nicht nur der Veräußerungsgewinn für die Wohnung, sondern auch der für das häusliche Arbeitszimmer von der Besteuerung ausgenommen ist.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin, eine Lehrerin, kaufte 2012 eine Wohnung, in die sie selbst einzog. Eines der Zimmer benutzte sie als Arbeitszimmer. Den Unterhalt dieses Zimmers setzte sie in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ab. 2017 veräußerte sie die Wohnung und erzielte dadurch einen Veräußerungsgewinn. Das Finanzamt besteuerte anteilig bezogen auf das Arbeitszimmer den Gewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass Überschusseinkünfte von Wirtschaftsgütern, die im Zeitraum zwischen Kauf und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken gedient haben, von der Besteuerung ausgenommen seien, auch wenn der Zeitraum kürzer als 10 Jahre sei. Auch ein Arbeitszimmer würde – auf alle Fälle zeitweise – zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Wie umfangreich diese Nutzung sei, wäre dabei unerheblich.

BFH, Urteil vom 01.03.2021 IX R 27/19

Grunderwerbsteuer: Neue Regelungen für Gesellschaften mit Immobilienbesitz

Die seit 2019 geplante Reform des Grunderwerbsteuergesetzes tritt nun tatsächlich in Kraft. Die Regelungen für Gesellschaften mit Immobilienbesitz werden verschärft.

Der Gesetzgeber möchte „missbräuchliche Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ eindämmen und hat daher § 1 und § 6 Grunderwerbsteuergesetz mit Wirkung zum 01. Juli 2021 geändert bzw. ergänzt:

  • 95%-Prozentgrenze wird auf 90% reduziert.
  • Grunderwerbsteuerpflichtiger Gesellschafterwechsel in Höhe von mindestens 90% innerhalb von 10 Jahren.
  • Behaltensfristen werden auf 15 Jahre ausgeweitet.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: August 2021

Wohnungsvermietung über AirBnB und ähnliche Plattformen

Die Reiselust der Deutschen steigt wieder. Auch Deutschland ist aufgrund der stabilen Infektionszahlen als Reiseland sehr gefragt.

In diesem Zusammenhang wird von Vielen die Überlegung angestellt, die eigene Wohnung mittels AirBnB oder ähnlichen Plattformen in der eigenen Urlaubszeit zu vermieten. Welche rechtlichen Anforderungen gelten? Welche einkommensteuerlichen Folgen hat die Wohnungsvermietung? Welche weiteren Steuern und Abgaben sind zu beachten?

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: August 2021

Kaufpreisaufteilung- Bundesfinanzhof erteilt Finanzamt eine Absage

Steine statt Brot – Der Wunsch nach Planungssicherheit wird jedoch in keiner Weise erfüllt, die Frage nach dem „Was nun?“ bleibt bestehen.

Bereits in der Juni-Ausgabe der BHZ haben wir über das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof berichtet, welches die Kaufpreisaufteilung eines Immobilienerwerbs zum Gegenstand hat. Nun liegt die Entscheidung vor (BFH v. 21.07.2020 IX R 26/19). Der Bundesfinanzhof (BFH) erteilt dem Finanzamt zwar eine deutliche Absage, aber die aufgestellten Kriterien für eine angemessen Aufteilung des Kaufpreises einer Immobilie machen dem Steuerpflichtigen das Leben nicht leichter.


Worum ging es im Einzelnen: im entschiedenen Fall wurde in einer deutschen Großstadt eine vermietete Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von € 110.000 erworben. Entsprechend den Regelungen des Kaufvertrages sollte ein Betrag in Höhe von € 20.000 auf den Grund und Boden entfallen. Die Beteiligten versicherten, dass sie diese Wertfestsetzung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen haben. Das Finanzamt akzeptierte diese Aufteilung nicht und ermittelte mit Hilfe der vom Bundesministerium der Finanzen ins Internet gestellten „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ einen Anteil für den Grund und Boden in Höhe von 69%

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Januar 2021

Der ganz normale Wahnsinn des § 23 EStG

Private Grundstücksverkäufe im Licht der Rechtsprechung.

Ein ganz normaler Lebenssachverhalt: Wer innerhalb des Zehnjahreszeitraums des § 23 EStG eine Immobilie im Privatvermögen anschafft (ggf. ein unbebautes Grundstück noch bebaut) und veräußert, muss sich mit der Frage beschäftigen, ob diese Veräußerung steuerrelevant ist und ein möglicher Veräußerungsgewinn zu einer Steuerbelastung führt.

Die erste vermeintlich leichte Frage, die es zu beantworten gilt: was versteht man unter einer Anschaffung einer Immobilie. Ist es der Tag, an welchem beim Notar der Kaufvertrag beurkundet wird, oder ist es der Tag der Eintragung des Grundstücksübergangs im Grundbuch. Grundsätzlich zielt § 23 EStG auf den Tag der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages ab, da der Tag des sog. Verpflichtungsgeschäftes maßgeblich ist. Dies entsprich der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH 8.4.2014, IX R 18/13, BFH 10.02.2015, IX R
23/13).

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Dezember 2020

Die Ferienimmobilie in Deutschland

Durch Corona wird der Urlaub in Deutschland immer beliebter, viele denken in diesen Zeiten an den Erwerb einer Ferienimmobilie.

Was haben Corona und die langanhaltende Niedrigzinsphase gemeinsam? Sie veranlassen Steuerpflichtige, eine Ferienimmobilien im Inland zu erwerben. Auch wenn sich dieser Zusammenhang nicht unbedingt aufdrängt, ist die Nachfrage nach Ferienimmobilien im Inland in die Höhe geschnellt. Motivation einer solchen Entscheidung kann neben dem eigenen Erholungszweck auch die Erwartung sein mit einer Ferienimmobilie als Renditeobjekt Einkünfte zu erzielen.

Um einem bösen Erwachen vorzubeugen, sollte man sich im Vorfeld mit den umfangreichen Besonderheiten und der anhaltenden Rechtsprechung einer Ferienimmobilie auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere auch für Ferienimmobilien im Inland.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Oktober 2020

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