(BFH, Urteil vom 17.6.2020 – II R 40/17) Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 17.6.2020 – II R 40/17, veröffentlicht am 15.10.2020, entschieden, dass es zulässig ist, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen, wenn hinreichend Zeit zur Ermittlung der Erben bereitgestellt wurde.
Ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall ist ausreichend, wenn die Erbermittlung keine besonderen Schwierigkeiten aufweist. Bei besonders schwierigen Erbenermittlungen ist ein Zeitraum von drei Jahren und fünf Monaten in der Regel angemessen. Der Bescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben.