Fotovoltaikanlagen: Steuerliche Änderungen

Betreiber von Fotovoltaikanlagen aufgepasst! Steuerliche Änderungen teilweise rückwirkend ab 01.01.2022.

Die gute Nachricht vorweg: Durch den Wegfall zahlreicher bürokratischer Hürden gibt es (fast) nur Gewinner.

Bei der Anschaffung und dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage waren die steuerlichen Erfordernisse bisher häufig undurchsichtig. Dies hat sich nun geändert. Es gibt umfangreiche steuerliche Änderungen für Betreiber von Fotovoltaikanlagen – teilweise rückwirkend ab 1.1.2022. So können z.B. die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung von der Einkommensteuer abhängig von der Größe der verbauten Fotovoltaikanlage befreit sein.

Lesen Sie Details, wie die gesetzlichen Neuregelungen den Betrieb von Fotovoltaikanlagen wesentlich attraktiver machen.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: April 2023

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