Der BGH hatte in seiner Entscheidung vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) über die Einhaltung einer Geschäftsgrundlage zu befinden.
Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: April 2020
Der BGH hatte in seiner Entscheidung vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) über die Einhaltung einer Geschäftsgrundlage zu befinden.
Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: April 2020