Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass am 01.01.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft treten soll. Es ist u. a. angedacht, ein Gesellschaftsregister auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts einzuführen, in das diese eingetragen werden sollen. Der Eintrag ist freiwillig, außer die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich in Objektregistern, wie dem Grundbuch, eingetragen.

Familiengesellschaften, die das Ziel des langfristigen Erhalts von Familienvermögen verfolgen, werden von den Änderungen nicht betroffen sein, da in der Beratungspraxis das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits fortentwickelt wurde. Falls eine bereits bestehende Familiengesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingerichtet wurde, wird es zweckmäßig sein, die dort niedergelegten Regelungen mit den neuen gesetzlichen Regelungen abzustimmen.

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