Grunderwerbsteuer: Neue Regelungen für Gesellschaften mit Immobilienbesitz

Die seit 2019 geplante Reform des Grunderwerbsteuergesetzes tritt nun tatsächlich in Kraft. Die Regelungen für Gesellschaften mit Immobilienbesitz werden verschärft.

Der Gesetzgeber möchte „missbräuchliche Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer“ eindämmen und hat daher § 1 und § 6 Grunderwerbsteuergesetz mit Wirkung zum 01. Juli 2021 geändert bzw. ergänzt:

  • 95%-Prozentgrenze wird auf 90% reduziert.
  • Grunderwerbsteuerpflichtiger Gesellschafterwechsel in Höhe von mindestens 90% innerhalb von 10 Jahren.
  • Behaltensfristen werden auf 15 Jahre ausgeweitet.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: August 2021

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