Grundsteuer 2022 – Handlungsbedarf für Immobilieneigentümer

Der Gesetzgeber hat ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, welches die Regelungen zur Neubewertung enthält. Künftig wird der Grundsteuerwert die Bemessungsgrundlage bilden und nicht mehr der Einheitswert.

Zu diesem Zweck werden sämtliche Grundstücke zum 01.01.2022 neu bewertet. Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen deshalb 2022 eine Feststellungserklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Lesen Sie, was zu tun ist, welche Fristen gelten und welche Fragen zu klären sind.

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