Grundsteuer – der bayerische Sonderweg. Kommt die Reform ins Stocken?

Auf massiven Druck der Interessensvertreter in Bayern wurde im letzten Jahr bei der Grundsteuerreform eine Länder-Öffnungsklausel verabschiedet. Diese Klausel ist die Grundlage dafür, dass die einzelnen Bundesländer bei den Regelungen der neuen Grundsteuerbemessung vom bundeseinheitlichen Modell abweichen und eigene Regelungen beschließen können.

Die Bayerische Staatsregierung will die Öffnungsklausel nutzen. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Bayern soll ab 2025 nur noch nach der Grundstücks- und Gebäudefläche und deren Nutzung bestimmt werden.

  • Ist der bayerische Sonderweg verfassungswidrig?
  • Gerät die Reform ins Stocken?

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: November 2021

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