Immobilienübergabe zu Lebzeiten auf die nächste Generation

Eine Immobilienübergabe zu Lebzeiten auf die nächste Generation kann auf verschiedene Weise erfolgen. Es können zum Beispiel ein Nießbrauchrecht eingeräumt oder Verbindlichkeiten übernommen werden.

Bei größerem Immobilienbesitz kann auch eine Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Familiengesellschaften im Privatvermögen sinnvoll sein.

Lesen Sie Details, wie die lebzeitige Übertragung von Immobilien zu planen ist, um steuerlich alles richtig zu machen.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Dezember 2022

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