Neue Bewertungsvorschriften für Immobilien ab 01.01.2023

Trotz einer Welle der Entrüstung hat der Gesetzgeber Regelungen des Bewertungsgesetzes zum 1.Januar dieses Jahres verändert, die zu einer Erhöhung der Immobilienwerte führen können.

Weitreichende Änderungen können sich bei der Ermittlung des Wertes von Mehrfamilienhäusern und Geschäftsgrundstücken im Ertragswertverfahren ergeben.

Beim Sachwertverfahren, bei dem sich der Immobilienwert aus Bodenwert und Gebäudesachwert zusammensetzt, kann eine Werterhöhung durch die Anhebung der sogenannten Wertzahl entstehen. Mit diesem Wert wird der Gebäudesachwert multipliziert, falls keine von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelten Sachwertfaktoren vorliegen

Lesen Sie Details, wie die gesetzlichen Neuregelungen die Bewertung von Immobilien betreffen.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Februar 2023

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