Neue Regeln: Vereinfachte Besteuerung kleiner Photovoltaikanlagen

Aufgrund diverser Förderungsmöglichkeiten und des fortschreitenden Umweltgedankens wird die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bzw. Blockheizkraftwerken (BHKW) immer beliebter. Dabei gilt es zu beachten, dass mit dem Betreiben entsprechender Anlagen und dem gewinnbringenden Verkauf des erzeugten Stroms auch umfangreiche steuerliche Pflichten entstehen können.

Wird eine Photovoltaik- bzw. Blockheizkraftwerksanlage jedoch ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben, hat die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erfassung sowohl von Gewinnen als auch von Verlusten in der Einkommensteuererklärung unterbleiben.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Januar 2022

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