Unter dem Begriff Pflichtteilsrecht versteht man eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Aufgrund dieses Rechts kann es durchaus vorkommen, dass ein naher Angehöriger gerechtfertigte Ansprüche auf einen Teil des Erbes besitzt, auch wenn der Erblasser dies nicht wollte.
Das Pflichtteilsrecht muss bei der Planung lebzeitiger Schenkungen sowie der Erbfolge immer mit bedacht werden. Was im Rahmen lebzeitiger Schenkungen nicht in den Schenkungsvertrag geschrieben worden ist, kann regelmäßig nicht mehr nachgeholt werden. Deshalb ist eine fachkundige Begleitung solcher Planungen dringend anzuraten.
Lesen Sie Details, was Sie beachten sollten, um Probleme im Erbfall zu vermeiden.
Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.
Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Juli 2023