Steuerbefreiung des Familienheims durch Aufnahme ukrainischer Flüchtender gefährdet?

Viele hilfsbereite Menschen möchten den Geflüchteten eine Bleibe in ihrer Wohnung oder ihrem Haus anbieten. Was muss aber dabei bezüglich der Steuerbefreiung für das Familienheim beachtet werden?

Die rechtliche Grundlage lautet, dass die Steuerbefreiung wegfällt, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Wird durch die Aufnahme von Flüchtlingen die Selbstnutzung ausgeschlossen?

Lesen Sie Details, was das Finanzamt dazu aussagt. Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Juni 2022

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