Das Testament des Immobilieneigentümers

Sofern die Erbfolge nicht sauber geregelt ist, kommt es im Todesfall häufig zu Streitigkeiten in der Familie. Das gilt insbesondere für Immobilien, da diese wertmäßig oftmals den Löwenanteil des Nachlasses ausmachen. Ist der Erblasser erst einmal verstorben, lässt sich eine unterbliebene Testamentserrichtung nicht mehr nachholen.

Deshalb sollte man sich frühzeitig mit der eigenen Erbfolge auseinandersetzen und diese konkret regeln. Durch ein eindeutiges Testament können unnötige Streitigkeiten in der Familie vermieden werden.

Lesen Sie Details, welche Nachteile eine Erbengemeinschaft hat und wie die Aufteilung des Nachlasses besser geregelt werden kann.

Mehr dazu im Beitrag für Haus+Grund München.

Erschienen bei: Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.
Erscheinungsjahr: Mai 2023

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